|  | Mitgliedern bietet eine Verbandsmitgliedschaft neben ihrem
                eigentlichen ideellen Zweck auch zahlreiche Vergünstigungen durch branchenspezifische Rahmenvereinbarungen über
                Wirtschaftsgüter, Dienstleistungen und einiges Andere mehr z.
                Bsp.: E-Plus, Telekom, EUROMASTER-Reifen (vormals VIBORG,
                Gummi-Mayer, Stinnes), Rheingas (Flaschenpropangas),
                Fettabscheider. 
 | 
              |  | Die
                Rahmenvereinbarung mit der GEMA bietet bietet einen Nachlass von 20 %
 | 
              |  | Rabatte in Höhe von
                15 % bis 25 % erhalten Mitglieder
                beim Kauf eines Neuwagens  bei verschiedenen Herstellern. 
 | 
              |  | Sowohl als Mitglied des Bundes der Steuerzahler als auch durch
                eigene Interventionen unterstützen wir den Kampf gegen
                überhöhte und ungerechtfertigte Abgaben. 
 | 
              |  | Über über unseren Dachverband kooperieren wir eng mit dem BLL Bund für
                Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. und sind in den erforderlichen Normenausschüssen (DIN, CEN, AK Fliegende
                Bauten usw.) vertreten. 
 | 
              |  | Als zusätzlichen Service leisten wir (ausschließlich!) unseren Mitgliedern
                kostenlose Rechtsberatung in Berufstandsfragen und fungieren mit
                diplomatischem Geschick und Sachverstand in Streitfällen als
                objektiver Vermittler und Schlichtungsstelle. 
 | 
              |  | Über die Industrie- und Handelskammern nehmen wir innerhalb
                des Anhörungsverfahrens Einfluss auf beabsichtigte
                rechtswidrige Marktfestsetzungen und sonstige Verstöße wie
                beispielsweise die unzulässige Ausgrenzung unserer Mitglieder
                bei der Zulassung insbesondere zu regionalen Veranstaltungen. 
 | 
              |  | Wir unterstützen Musterprozesse, deren Ausgang für unseren
                Berufsstand von grundsätzlicher Bedeutung ist. 
 | 
              |  | Über die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs
                und mittels Abmahnungen wehren wir uns gegen unzulässige Verzerrungen im Wettbewerb. 
 | 
              |  | Als zertifizierter Multiplikator schulen wir unsere Mitglieder
                gemäß dem Branchenmodell bzw. Unternehmermodell der jeweils zuständigen
                Berufsgenossenschaften. 
 | 
            
              |  | Beschäftigungsmöglichkeit von ausländischen
                Schaustellergehilfen bzw. Saisonarbeitnehmern bis zu neun Monaten mit
                Wiederkehrrecht 
 | 
              |  | Erfolgreiche Gerichtsverfahren wegen überzogener Strom- und
                Anschlusskosten, was durch eine damit einhergehende
                Signalwirkung auf breiter Ebene zu einer wirksamen Eindämmung
                des teilweise unkontrollierten Preisanstiegs in
                diesem Bereich geführt hat. 
 | 
              |  | Erhalt der Abschreibungsmöglichkeiten von Wohnwagen und
                Wohnmobilen. 
 | 
              |  | Kfz-Steuerbefreiung von Schausteller-Zugmaschinen und
                Anhängern. 
 | 
              |  | Kfz-Steuerbefreiung selbstfahrender Wohnwagen von
                Schaustellern. 
 | 
              |  | Ausschank von selbsterzeugten alkoholischen Winzerprodukten
                auf Wochenmärkten. 
 | 
              |  | Wegfall der Gestattungspflicht (nach GastG) auf nicht
                festgesetzten Märkten bei Zubereitung und Verabreichung von
                Speisen sowie Ausschank von alkoholfreien Getränken. 
 | 
              |  | Allgemeine Pflicht zum Einbau von Luftschleieranlagen bei
                Wochenmarktverkaufsfahrzeugen mit leicht verderblichen Waren
                abgewendet 
 | 
              |  | Befreiung von der Autobahnbenutzungsgebühr (Maut) für
                schwere Schaustellerfahrzeuge sowie für bestimmte LKW das
                Markthandels. 
 | 
              |  | Finanzierung einer aussagekräftigen Studie zum zukünftigen
                Wochenmarktbedarf. 
 | 
              |  | Durch Förderung und Ausnutzung des Wettbewerbs unter den
                zugelassenen Prüfstellen die Möglichkeit finanziell tragbarer
                Sonderprüfungs-Gutachten für ältere Schaustellergeschäfte
                geschaffen. 
 | 
              |  | Beteiligung an der Ausarbeitung der maßgeblichen Arbeitsblätter
                zur Trinkwasser-VO W549 und W550 (Schläuche und Armaturen). 
 | 
              |  | Schaffung und Erhalt eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes
                für weite Teile unseres Berufsstandes. 
 | 
              |  | Ständige Mitgliedschaft im Bundesvorstand und im Rechts-,
                Gewerbe- und Europaausschuss des BSM. 
 | 
              |  | Wirksame Mitarbeit im deutschen Arbeitskreis "Fliegende
                Bauten" der Fachkommission Bauaufsicht sowie im Arbeitskreis
                "Volksfestlärm". 
 | 
              |  | Mitwirkung bei der Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts (EU-Führerscheine). 
 | 
              |  | Kampf gegen die zunehmende Privatisierung und Verteuerung von
                Veranstaltungen durch Einrichtung einer verbandsinternen
                Veranstaltungsorganisation bereits im Jahr 1996 
 | 
              |  | Übernahme und Durchführung mehrerer Wochen- und Krammärkte
                in Hessen mit entsprechenden Referenzen. 
 | 
              |  | Schutz der Mitglieder vor dreisten Schmiergeldforderungen bei
                einzelnen Märkten durch konsequente (Straf-)Anzeige seitens des
                Verbandes bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. Polizei
                oder Staatsanwaltschaft. 
 | 
              |  | Schutz der Volksfeste durch Eindämmung überteuerter
                Standgelder und unzulässiger Gebühren. 
 | 
              |  | Einschreiten bei verbotswidriger Eintrittsgelderhebung
                auf festgesetzten Veranstaltungen. 
 | 
              |  | Bekämpfung von in erheblichem Umfang betriebener
                Schwarzgastronomie, nötigenfalls durch Anzeige bei der
                Steuerfahndung. 
 | 
              |  | Eindämmung von überhandnehmender Vereinsgastronomie, sofern
                diese unter Missbrauch von Steuer- und sonstigen
                Vergünstigungen in den allgemeinen Wettbewerb eingreift,
                nötigenfalls durch Einschaltung der Finanzbehörde. 
 | 
              |  | Durchführung der Hessischen Markt- und
                Volksfestreferententagung. 
 | 
              |  | Unterstützung von Mitgliedern bei der Zurückstellung oder
                Befreiung vom Wehrdienst 
 | 
              |  | Festplatz- und veranstaltungsbezogene Dauererlaubnis nach
                Gaststättengesetz Inzwischen: Personenbezogene Dauererlaubnis bei Reisegastronomen
                über die Reisegewerbekarte
 
 | 
              |  | Eröffnung der Möglichkeit zum Ausschank und Verkauf selbsterzeugter
                alkoholischer Getränke auf Wochenmärkten durch Integration
                einer dementsprechenden Formulierung in die Gewerbeordnung. 
 | 
              |  | Wegfall der Pflicht zur Angabe der Beschickeranschrift auf dem
                Firmenschild. 
 | 
              |  | Ausnahmeregelung vom Ozonfahrverbot in Hessen. 
 | 
              |  | Nachrüstmöglichkeiten von Dieselpartikelfiltern zur
                Emissionsverringerung bei älteren LKW mit Dieselmotor im Gesetz
                vorsehen lassen. 
 | 
              |  | Verlängerung der Zwischenuntersuchungsfristen für schwere
                Schausteller-Fahrzeuge. 
 | 
              |  | Befreiung von der Kontrollgerätepflicht (Fahrtschreiber) für
                Schaustellerfahrzeuge. 
 | 
              |  | Befreiung von der Kontrollgerätepflicht für
                bestimmte Marktfahrzeuge. 
 | 
              |  | Befreiung des Schaustellergewerbes und des Markthandels von
                der Arbeitsstättenverordnung. 
 | 
              |  | Erstellung einer Mustermarktsatzung für Marktbehörden. 
 | 
              |  | Kampf gegen unberechtigte Anwendung von Vorschriften wie z.
                Bsp. der Verpackungssteuer, dem Verbot von Einweggeschirr oder
                der Gestattungspflicht gem. Gaststättengesetz. 
 | 
              |  | Ausführliches Merkblatt mit Checkliste bezüglich der
                Lebensmittelkennzeichnungspflichten entwickelt. 
 | 
              |  | Amtlich zertifizierten Hygiene-Leitfaden (ASI) erstellt. 
 | 
              |  | Eröffnung der Möglichkeit zur Teilnahme an internationalen
                Märkten. 
 | 
              |  | Erhalt der Ausnahmeregelung von Zugmaschinen und
                Sattelzugmaschinen vom Sonntagsfahrverbot sowie von der
                Ferienreiseverordnung. 
 | 
              |  | In Hessen dem Markthandel die Grundlage für saison- und
                länderübergreifende Ausnahmegenehmigungen vom
                Sonntagsfahrverbot und von der Ferienreiseverordnung ermöglicht. 
 | 
              |  | Beseitigung der Zwangsmitgliedschaft von (selbstständigen) Schaustellern und
                deren Ehegatten in der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
                Gaststätten seit 2008. 
 | 
              |  | Befreiung von Sozialvorschriften mit Einbau eines digitalen
                Tachographen in der 100 km-Nahbereichszone. 
 | 
              |  | Vollständige Befreiung von Sozialvorschriften im
                Straßenverkehr (Fahrpersonal-Verordnung) bei Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
                des Markthandels von 2,8
                bis 3,5 t. 
 | 
              |  | Umweltzonen: Ausnahmemöglichkeiten für Schausteller- und spezielle Marktverkaufsfahrzeuge
                von der Plaketten-Verordnung geschaffen. 
 | 
              |  | Abschaffung der Gestattungs- und Erlaubnispflicht für
                ambulante Imbiss- und Ausschankbetriebe in Hessen. | 
            
            Unterstützen und Mitglied werden 
         
        Organisation
            In unserem Verband sind die wichtigsten Berufsgruppen des Markt-
            und Reisegewerbes organisiert. Dazu zählen wir neben Wochen- und
            Krammarkthändlern, die Schausteller, die Direktvermarkter, die Selbsterzeuger
            und auch die sog. Propagandisten. Um eine bestmögliche Betreuung zu
            gewährleisten, ist der Verbandsvorstand intern in Arbeits- und
            Zuständigkeitsbereiche untergliedert, welche wiederum durch jeweils
            einen Vertreter im Beirat des Präsidiums repräsentiert sind. Außerdem
            steht den Mitgliedern neben den Außenstellen eine fortschrittlich
            ausgestattete und gut erreichbare Landesgeschäftsstelle zur Seite.
            In Verbindung mit hauptamtlichen Funktionen und Honorarkräften
            steigern wir entscheidend die Effizienz unserer im Übrigen
            ehrenamtlichen Arbeit.
            Wir vertreten zunächst einmal alle grundsätzlichen Belange der
            Branche bis hin zur Landesregierung. Die Interessen auf Bundesebene
            werden für die Mitglieder von unserem Dachverband BSM in Berlin und
            Bonn
            wahrgenommen, welcher durch die Vorsitzenden der einzelnen
            Landesverbände einerseits und dessen eigenes Präsidium
            andererseits gebildet wird.
            Die eingangs auf dieser Seite abgedruckte Aufzählung über unser Tätigkeitsspektrum ist nur
            beispielhaft und erhebt bei weitem keinen Anspruch auf
            Vollständigkeit, da die unterschiedlichsten Probleme und Thematiken
            bei den einzelnen
            Mitgliedern ständig neu aufkommen und diese nach Einschalten des
            Verbands meist individuell gelöst werden müssen.
            Nach Bedarf, etwa in halbjährlichem Rhythmus, wird ein ausführliches Rundschreiben
            herausgegeben und kostenlos an die Mitglieder versandt. Neben
            Mitteilungen über Gesetzesänderungen enthalten diese - meist
            mehr als 50 Seiten umfassenden - Newsletter auch einen
            Anzeigenteil sowie Informationen über Veranstaltungen und Berichte
            rund um das Markt- und Schaustellergewerbe. 
            Seit einiger Zeit unterhalten wir darüber hinaus ein sehr
            informatives Intranetportal. Allerdings sind die begehrten und stets
            aktualisierten Brancheninformationen - wie der Name Intranet
            schon sagt - nur mittels eines Passwortes zugänglich, welches aus
            nachvollziehbaren Gründen nur Mitgliedern mitgeteilt wird. Der
            Zugang zu unserer Veranstaltungsseite
            ist hingegen öffentlich. Unsere Seiten verzeichnen derzeit mehr als
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            Mitgliedsbeitrag
            Der  Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft beträgt  150,00
            Euro.
            Umsatzprovisionen oder ähnliches, sowie Angaben über Umsatzhöhe
            sind in unserer Organisation nicht vorgesehen. Nach Eintritt
            erhalten Sie - nach Zahlung des ersten vollen Jahresbeitrages -
            außerdem ein mit Ihrem Namen graviertes  Firmenschild aus Aluminium mit dem oben abgebildeten Verbandsemblem im Mehrfarbdruck, das Sie
            bei den Veranstaltungen vor Ort als Mitglied repräsentativ ausweist
            und außerdem der Pflicht zur Namensangabe genügt. Die Überlassung erfolgt
            aus formellen Gründen leihweise bis zum Ende der Mitgliedschaft, jedoch ohne
            gesonderte Kosten. Außerdem ist im Jahresbeitrag die anteilige Abgabe für
            unseren Dachverband BSM bereits enthalten. Eine Aufnahmegebühr
            fällt nicht an. Der Beitritt zum Verband vollzieht sich jeweils
            rückwirkend zum vorausgegangenen Monatsersten. Erfolgt der Beitritt
            genau am Ersten des Monats so gilt dieser Tag als Beitrittstag. Bei Eintritt in den Verband bezahlen Sie
            dann lediglich 12,50 Euro anteilig für jeden bis zum 31.
            Dezember des jeweiligen Eintrittsjahres verbleibendem Monat. Ein Beitrittsformular
            finden Sie hier.
            Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Jahresende.
            Sollten Sie weitergehende Fragen haben, stehen wir Ihnen
            selbstverständlich gerne zur Verfügung. Kontakt
            Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Darstellung die Vorteile einer
            Berufsvertretung etwas näher bringen können, denn nicht immer ist der
            Nutzen einer Mitgliedschaft für das einzelne Mitglied sofort
            erkennbar, weil insbesondere bei globalen Erfolgen häufig der
            gesamte Berufsstand an einer guten Verbandsarbeit partizipiert, zum
            Teil jedoch leider ohne Beitragspflichten.
            Wir würden uns jedenfalls sehr freuen, Sie bald als neues
            Verbandsmitglied begrüßen zu dürfen und hören gerne von Ihnen.
        